Wussten Sie

Wussten Sie …

  • dass Sie beim Einbetten mithelfen können?
  • dass Verstorbene auch persönliche Kleider tragen dürfen?
  • dass es erlaubt ist, persönliche Gegenstände in den Sarg zu legen?
  • dass für Urnen keine Beisetzungspflicht besteht?
  • dass Sie die Urne auch selber überführen können?
  • dass die Bestattungskosten auch bezahlt werden müssen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird (Bundesgerichtsentscheid)?
  • dass eine Verabschiedung auch nach einem schweren Unfall möglich sein kann?

Zuhause aufbahren

  • Durch unsere Erfahrung können wir eine Aufbahrung über mehrere Tage ermöglichen.
  • Auf Wunsch begleiten wir die Hausaufbahrung und besuchen Sie regelmässig.
  • Falls Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, eine Totenwache zu organisieren.