Bei Tod infolge Krankheit zuhause
Als Erstes den behandelnden Arzt kontaktieren. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen.
Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.
Bei Tod infolge Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ist die Polizei
zu benachrichtigen.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Bei Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimverwaltung besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.
Benachrichtigung der Gemeindekanzlei/ Zivilstandsamt für Bewohner von Altdorf:
Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden. Wir klären dies für Sie ab.
Die Bestattung
Folgende Fragen können mit der Pfarrei / dem Bestatter geklärt werden:
Wer muss dringend Benachrichtigt werden?
Nächste Angehörige, Arbeitgeber, Vereine (Adressliste vorhanden?)
Diverse Organisationen
Vor der Bestattung:
Nach der Bestattung:
Nützliche Telefonnummern:
Zivilstandsamt Uri
Ärztlicher Notfalldienst Kanton Uri
Polizei